Das tibetische Regionalparlament in der Schweiz

Die Verfassung des Regionalparlamentes in der Schweiz wurde 1995 verabschiedet und ist seid der Einführung unverändert. Das Regionalparlament setzt sich wie folgt zusammen:

Je zwei gewählte Vertreter aus den örtlichen Sektionen mit mindestens 18 tibetischen Familien und ein gewählter Vertreter aus den Sektionen mit 5 bis 17 tibetischen Familien. Die Wahl von den Mitgliedern wird durch den lokalen Wahlausschuss und unter Aufsicht der Wahlkommission durchgeführt (gemäss vorgeschriebenen Verfahrensregeln). Aus den gewählten Vertretern werden in deren ersten Sitzung der Vorsitzende und dessen Vizevorsitzender durch geheime Abstimmung gewählt.

Die Sitzungen finden einmal im Monat statt. Bei Bedarf können zusätzliche Sitzungen einberufen werden.

Die Zielsetzungen sind eine aktive und engagierte Teilnahme, innerhalb der Richtlinien der demokra-tischen Verfassung der Tibeter im Exil, an allen Aktivitäten zur Wiedererlangung der vollständigen Unabhängigkeit von Tibet unter der obersten geistigen und politischen Führung seiner Heiligkeit des Dalai Lama. Die Förderung der Einheit und Zusammenarbeit unter Tibetern, zur weitern Stärkung des demokratischen Prozesses unter Beachtung der örtlichen Gesetze, und Förderung herzlicher Beziehungen zwischen Schweizern und Tibetern. Die Erhaltung und Förderung des reichen kulturellen Erbes, besonderer Betonung der Weitergabe dieses Erbes an die neue Generation und zu guter letzt die Veröffentlichung von Rundschreiben, Zeitungen usw. gemäss Artikel 12.4) der tibetischen Verfassung.