Oberster Gerichtshof

Der oberste Gerichtshof ist die höchste richterliche Gewalt. Da die Exilsituation einen eigentlichen obersten Gerichtshof mit richterlichen Gewalt jedoch nicht erlaubt, ist der oberste Gerichtshof im Sinne der Aufgaben einer Ombudsstelle für die Schlichtung interner Angelegenheiten innerhalb der tibetischen Exilgemeinschaft und der Exilverwaltung zuständig.

Der oberste Richter wird vom Dalai Lama ernannt und muss von einer Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten des Parlaments gebilligt werden. Zur Mithilfe an den gerichtlichen Verfahren amtieren ständig drei Geschworene, die vom obersten Richter nach Rücksprache mit dem Ministerrat ernannt werden.